Tarife
Allgemeine Bestimmungen
Spitex-Dienstleistungen werden aufgrund einer Bedarfsabklärung und je nach Leistungsart aufgrund einer ärztlichen Verordnung erbracht.
1. Folgende Leistungen werden verrechnet:
Hilfe- und Pflegeleistungen
- Spitex-Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung und hauswirtschaftliche Leistungen. Im Zusammenhang mit diesen Leistungen werden auch die Erstellung und Bearbeitung der Hilfe- und Pflegedokumentation, vorgängige Abklärungen z.B. im Spital sowie das allfällige Erstellen zeitaufwändiger Berichte wie z.B. Überweisungsrapporte bei Eintritt ins Spital oder Krankenheim oder Berichte an Krankenversicherungen und andere Institutionen verrechnet.
- Spezielle Dienstleistungen im Spitex-Zentrum (z. B. Wäschebesorgung, gewünschte Kontrollanrufe, Absprache mit Arzt/Ärztin oder Institutionen, telefonische Beratung von Angehörigen oder Bezugspersonen).
- Instruktion von pflegenden Angehörigen durch das Spitex-Personal.
Umtriebsentschädigung
- Für vereibarte Einsätze, die von den Kundinnen und Kunden
nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird eine
Umtriebsentschädigung von CHF 30.00 verrechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
2. Kostenübernahme
Durch Krankenversicherer
Aus der obligatorischen Grundversicherung werden folgende Leistungen rückerstattet
- Massnahmen der Abklärung und Beratung
- Massnahmen der Untersuchung und Behandlung
- Massnahmen der Grundpflege
Voraussetzung für Leistungen der Krankenversicherung
- ein ärztlicher Spitex-Auftrag
- eine Abklärung des Bedarfs an Hilfe und Pflege durch eine Spitex-Fachperson
- Angabe des voraussichtlichen Aufwandes für Hilfe und Pflege (Quantifizierung)
Die Rechnungsstellung für kassenpflichtige Leistungen erfolgt in der Regel direkt an die Krankenversicherung und für nichtkassenpflichtige Leistungen direkt an die Kundinnen und Kunden. Bei einzelnen Krankenversicherungen werden die Rechnungen für kassenpflichtige Leistungen weiterhin an die Kundinnen und Kunden gestellt. In diesen Fällen erstatten die Krankenversicherungen die Kosten im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes nach Vorlage der Rechnungen sowie der Spitex-Verordnung zurück. Die Klärung und die Beantragung allfälliger Ansprüche aus Zusatzversicherungen sind Sache der Kundinnen und Kunden.
Durch das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen können sich für
ihre Ansprüche an das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV wenden.
Personen, die neben den Renten der AHV/IV über kein oder nur über
wenig Einkommen und Vermögen verfügen, können Zusatzleistungen
beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV beantragen.
Kontaktadresse:
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Molkenstrasse 5-9, Postfach
8026 Zürich
T 044 412 61 11
F 044 291 03 06
Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten,
anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet.
Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die
Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den
gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von
CHF 7.65 pro Tag übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt
durch die Spitalärztin/den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege
verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die
Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.
Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18
Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die
Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen
werden (z.B. Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung).
Züri-Waid Spitex-Leistungen
Gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7)
Alle Tarife pro Stunde und in CHF |
|
---|---|
Leistungsart | Langzeitpflege |
Massnahmen der Abklärung und Beratung (inkl. Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs gemäss ärztlichem Auftrag) |
76.90 |
Massnahmen der Untersuchung und Behandlung | 63.00 |
Massnahmen der Grundpflege | 52.60 |
Hauswirtschaftliche Spitex-Leistunge (Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung) |
49.00 |
Patientenbeteiligung pro Tag | 7.65 |
Nachtwache | Preis nach Aufwand |
Schlafwachen ohne Aufstehen | |
Schlafwache | |
Aufwändige Hausarbeiten | |
Entlastungsdienst | |
Halber Tag bis 5 Stunden | |
Ganzer Tag bis 10 Stunden |